Pflege der Wege

Neue Umweltschutzauflagen

Der Friedhof ist die Stätte, auf der die Kirchengemeinde die Verstorbenen zur letzten Ruhe bettet. Er ist mit seinen Gräbern ein sichtbares Zeichen der Vergänglichkeit des Menschen. Er ist aber auch der Ort, an dem die Kirche die Botschaft verkündigt, dass Christus dem Tode die Macht genommen hat und denen, die an ihn glauben, das ewige Leben geben wird. Aus dieser Erkenntnis und aus dieser Gewissheit erhalten Arbeit und Gestaltung auf dem Friedhof Richtung und Weisung. Durch die Pflege der Grabstellen sorgen wir dafür, dass unser Friedhof ein Ort der Ruhe ist, an dem man gern verweilt.

Die Beseitigung des Unkrautes zwischen Platten, Pflastersteinen oder Kies auf Wegen und Plätzen ist eine mühselige und zeitintensive Arbeit. Der Griff zum Unkrautvernichtungsmittel liegt deshalb nahe. Das darf aber nicht mehr sein. Der Gesetzgeber hat den Einsatz von Totalherbiziden, also von Pflanzenschutzmitteln, die eine Breitbandwirkung auf alle Pflanzen ausüben, auf Kieswegen, Bürgersteigen, Plattenwegen, Garagenzufahrten und anderen befestigten Flächen generell verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

Ebenfalls verboten und mit einem Bußgeld belegt ist die Anwendung sogenannter Hausmittel wie z.B. Essig (-säure) oder Salz.