KiTa-Corona-Chronologie

Informationen zur Schließung wegen SARS-CoV-2 (Corona) Virus
Chronologie

[Stand 15. März 2020]

Wie sie sicher schon erfahren haben, muss unser Kindergarten ab Montag geschlossen bleiben. Die entsprechende Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW heißt:
„Sämtliche Kindertageseinrichtungen … haben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Kindern … sowie deren Erziehungsberechtigten ab Montag, 16. März 2020 bis zum 19. April 2020 den Zutritt zu Betreuungsangeboten zu untersagen.“

Das ist eine sehr einschneidende Maßnahme. Die Begründung lautet: „Vor dem Hintergrund drastisch steigender lnfektionszahlen in den vergangenen Tagen und der weiterhin dynamischen Entwicklung der SARS-CoV-2 Infektionen ist es erforderlich … Maßnahmen … zur Verzögerung Ausbreitungsdynamik zu ergreifen und lnfektionsketten zu unterbrechen.“

Es gibt aber auch eine Ausnahme!

„Auszunehmen sind …Kinder, deren Erziehungsberechtigte eine unentbehrliche Schlüsselperson ist. Diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.

Wir sind Montag zur gewohnten Öffnungszeit vor Ort.
Wir dürfen Ihnen aber nur Zutritt und Betreuung ihrer Kinder gewähren, wenn

  • Sie als Erziehungsberechtigte alleinerzeihende Schlüsselperson sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind,
  • die Kinder keine Krankheitssymptome haben,
  • die Kinder nicht im Kontakt zu infizierten Personen stehen oder die letzen 14 Tage standen,
  • Sie uns eine schriftliche Unentbehrlichkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen können.

Wir freuen uns, für diesen Personenkreis unser Betreuungsangebot aufrechterhalten zu können.
Sie können uns anrufen oder per E-Mail erreichen [ kiga@kirchenecke.de ].

[Stand 11. Mai 2020]

Die Jugend- und Familienkonferenz der Länder hat beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen schrittweise unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation vor Ort in vier Phasen geöffnet werden sollen: von der Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis hin zum vollständigen Regelbetrieb (4). [ » Der ausführliche Text zum Download ]

Bis zum 28. Mai befinden wir uns in der zweiten Phase, also in der erweiterten Notbetreuung. Das bedeutet immer noch, dass wir Ihr Kind betreuen dürfen, wenn:

  • mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r Schlüsselperson ist,
  • die Kinder keine Krankheitssymptome haben,
  • die Kinder nicht im Kontakt zu infizierten Personen stehen oder die letzen 14 Tage standen,
  • Sie uns eine schriftliche Unentbehrlichkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen können.

Ab Donnerstag, den 28. Mai dürfen alle Vorschulkinder nach Anmeldung (bitte schicken Sie uns bis zum 25. Mai eine Mail an kiga@kirchenecke.de)  wieder in den Kindergarten kommen. Für den Wiedereinstieg gibt es dann noch eine gesonderte Elterninfo.

Ein weiterer Öffnungsschritt ist im Juni geplant. Ziel ist es, im Laufe des Monats allen Kindern den Besuch unserer Einrichtung zu ermöglichen. In welchem Umfang dieser Schritt umgesetzt werden kann und auch soll, steht zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht fest. Da brauchen wir mal wieder jede Menge Geduld und noch etwas Zeit.

[Stand seit dem 8. Juni 2020]

Es gilt ab dem 8. Juni ein eingeschränkter Regelbetrieb. Eine Übersicht zu den Bestimmungen in NRW bietet die FAQ-Liste Corona zu Kitas und Schulen.

Die genauen Einzelheiten ergeben sich aber weiterhin nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der lokalen Jugendämter. Bitte sprechen Sie uns bei Rückfragen direkt an.

[Stand seit dem 18. August 2020]

Unter den bekannten Hygienemaßnahmen gilt der Regelbetrieb.
Eine Übersicht zu den Bestimmungen in NRW bietet die FAQ-Liste Corona zu Kitas und Schulen.
Die genauen Einzelheiten ergeben sich weiterhin nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der lokalen Jugendämter. Bitte sprechen Sie uns bei Rückfragen direkt an.

[Stand seit dem 11. Dezember 2020]

Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot ausgesprochen. Es ergeht aber der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist.
Zitat Minister Dr. JoachimStamp: „Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!“
Wir informieren Sie mit unserem newsletter und leiten den Brief des Ministers per E-Mail an die Eltern weiter.

[Stand seit dem 5. Januar 2021]

Kitas sollen geschlossen bleiben“ erfahren wir aus den allgemeinen Nachrichten am 5. Januar 19:00 Uhr. Aber auch: „Wie es mit den Schulen und Kitas in NRW konkret weitergeht, dazu laufen laut Laschet derzeit noch Gespräche.“ (5. Januar 19:28 Uhr).
Was das genau bedeutet, werden wir auch erst aus den offiziellen Mitteilungen erfahren.

Derzeit gelten die Bestimmungen vom 11.12.2020 bis zum 10. Januar 2021. (https://www.mkffi.nrw/lockdown-hinweise-fuer-die-kindertagesbetreuung-vom-1412-bis-101) Bitte prüfen Sie individuell, ob Sie derzeit eine Betreuung brauchen, dann dürfen Sie ihr Kind bringen. Wir stehen für die Betreuung bereit und haben geöffnet. Wir müssen aber davon ausgehen, dass ab dem 10. Januar nur eine eingeschränkte Betreuung angeboten werden darf.

Aktuelle Nachrichten am 6. Januar 14:00 Uhr:
Das Ministerium hat in seiner Pressekonferenz angekündigt, dass die Betreuung nur in festen Gruppen stattfinden darf und dazu die gebuchten Betreuungszeiten um 10 Stunden gekürzt werden. Am 7. Januar soll es dazu einen detailierten Brief geben.

Bis 14. Februar gilt der Appell des Familienministeriums Kinder möglichst zuhause zu betreuen. Die Betreuung darf aber in festen Gruppen weiterhin stattfinden.  Die gebuchten Betreuungszeiten wurden aber per Erlass um 10 Stunden gekürzt. Die Elternbeiträge sollen laut Ministerium erstattet werden.

Einige Hinweise von uns dazu:
Elternbeiträge werden von der Stadt erhoben und auch an die Stadt bezahlt – und nicht an den Träger. Die Abrechnung und Erstattung kann deshalb auch nur über die Stadt erfolgen.

Die Betreuung in festen Gruppen praktizieren wir schon seit Wochen mit guten Erfahrungen, Dank ihrer Rücksicht und der Umsicht von unseren Mitarbeitenden. Wenn nun die Betreuungzeiten um 10 Wochenstunden eingeschränkt werden, verlangt das wiederum von Ihnen als Eltern hohe Flexibilität und das Finden von Alternativen. Wir haben einen Rahmen für den eingeschränkten Regelbetrieb erstellt. Bei individuellem Bedarf oder einzelnen Schwierigkeiten suchen wir mit Ihnen eine Lösung. Danke, dass Sie so konstruktiv mit uns Wege suchen und mitgehen.

Ergänzende hilfreiche Informationen enthalten die Hinweise zum Sonderurlaub für Eltern. https://www.tagesschau.de/inland/corona-elternurlaub-hintergrund-101.html

[Stand bis Ostern 2021]

Derzeit [bis Ostern] darf die Betreuung für alle, aber weiterhin in festen Gruppen stattfinden.  Die gebuchten Betreuungszeiten bleiben deshalb um 10 Stunden gekürzt.

[Stand bis Sommer 2021]

Noch immer müssen wir kurzfristig reagieren auf die Nachrichten und insbesondere die Erlässe aus dem NRW Bundesministerium für Familien.

Aufgrund des hohen Infektionsrisikos organisieren wir die Betreuung weiterhin in festen Gruppen.  Die gebuchten Betreuungszeiten bleiben deshalb auch nach Ostern um 10 Stunden gekürzt.

[ Chronologie der Coronabestimmungen für KiTas ]

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